Deutschland Grundgesetz Artikel 5

 

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt!

 

Die Realität sieht so aus, dass seit 1991 dieses Kapitel des ehemaligen Geheimdienstes der DDR der Bevölkerung vorenthalten wird !

 

Dennoch, gestützt auf Artikel 5 des Grundgesetzes, stellen wir diese Seiten ins Netz, damit sich jeder ungehindert aus dieser Quelle informieren kann. Bereits im Jahre 1997 stellten wir einige Seiten ins Netz. Es hat nur eine Woche gedauert bis die Zensur zuschlug und der Internet-Provider gezwungen wurde, die Seiten wieder zu löschen! Somit war der erste Versuch der Veröffentlichung erfolgreich niedergeschlagen!

 

Die Rechtsstreiter